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Nissan Skyline Gewindefahrwerk jetzt mit TÜV-Prüfbericht!

13 / January 2017

Nissan Skyline Gewindefahrwerk mit TÜV-Prüfbericht
(Quelle: K-Sport Germany Facebook pictured by HotShots)

Der Nissan Skyline gehört zu einem der beliebtesten Tuning-Fahrzeuge überhaupt. Nicht nur dank bekannter Hollywood-Blockbuster wie "The Fast and the Furious". Ein Wer­muts­trop­fen ist jedoch, dass es für Nissan Skyline-Tuningteile i.d.R. keine TÜV-Teilegutachten gibt.

Da Importfahrzeuge aufgrund ihrer individuellen Zulassung im Vergleich zu den vom Fahrzeughersteller homologierten Fahrzeugen keinen einheitlichen Datenstand im Fahrzeugschein aufweisen, können reguläre TÜV-Teilegutachten für Fahrzeugzubehörteile nicht erstellt werden. Aufgrund dieser Problematik mussten wir daher Fahrwerke für Importfahrzeuge immer mit einem Vergleichsgutachten eines ähnlichen homologierten Fahrzeugs ausliefern. Jedoch kann die Eintragung mittels Vergleichsgutachten nicht garantiert werden.

Stressfreie Eintragung unseres Skyline Gewindefahrwerks

In Zusammenarbeit mit dem TÜV ist es uns gelungen für unsere Nissan Skyline R33 GTST Gewindefahrwerke einen TÜV Prüfbericht erstellen zu lassen. Dadurch können wir unseren Kunden die technische Abnahme der Skyline Gewindefahrwerke künftig massiv erleichtern. Alle ab sofort eingehenden Bestellungen werden mit eben diesem TÜV Prüfbericht ausgeliefert.

» Skyline R32 Gewindefahrwerk

» Skyline R33 Gewindefahrwerk

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Wieso gibt es für reine Importfahrzeuge keine TÜV-Teilegutachten?

Alle Fahrzeuge, die offiziell über Vertragshändler in Deutschland oder innerhalb der ECE-Region verkauft werden, müssen vor der Markteinführung durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) oder eine andere ECE-Kraftfahrtbehörde genehmigt werden. Um dies zu ermöglichen werden diese Fahrzeuge und verbaute Fahrzeugteile homologiert. Einfach gesagt werden Fahrzeuge, die innerhalb der ECE offiziell verkauft werden, nach einheitlichen Regeln gebaut. Dank dieser Vereinheitlichung gemäß der ECE-Vorgaben kann problemlos ein TÜV-Teilegutachten erstellt werden, da sichergestellt ist, dass darin beschriebene Fahrzeuge und Serienteile zugrundeliegende Vorgaben erfüllen.

Bei japanischen Importfahrzeugen (und Fahrzeugen aus anderen Nicht-ECE-Ländern) werden diese Vorgaben nicht vollständig erfüllt. Dadurch müssen diese Importfahrzeuge individuell zugelassen werden. Aufgrund der Einzelzulassung (inkl. individuellen Prüfung auf Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen) kann es zu Abweichungen kommen, welche bei homologierten Fahrzeugen nicht vorkommen können. Aus diesem Grund dieser möglichen Abweichungen sind TÜV-Teilegutachten nicht möglich.